Staatliche Schulämter im Landkreis und in der Stadt Regensburg

Aufgaben

Der Personalrat ist die Vertretung aller Beamten und Angestellten im Schulamtsbezirk.
Informieren Sie sich im Folgenden über seine Arbeit:

Rechte, Aufgaben und Tätigkeiten des Personalrates
(Vertraulichkeit ist garantiert)

Grundlage für die Rechte, Aufgaben und Tätigkeiten des Personalrates ist das Bayerische Personalvertretungsgesetz.
Dabei ist der Personalrat gleichberechtigter Partner des Dienststellenleiters. Es sieht für den Personalrat vor:

Allgemeine Rechte (Artikel 67 – 69)

– Gestaltung des Dienstbetriebes.
– Behandlung aller nach Recht und Billigkeit.
– Wahrung der Vereinigungsfreiheit.
– Beantragen von Maßnahmen, die Dienststelle und Angehörigen dienen.
– Durchführen von Gesetzen und Verordnungen, die zugunsten der Beschäftigten gelten.
– Anregungen / Beschwerden entgegennehmen und auf ihre Erledigung hinwirken:
– Eingliederung / Förderung der Belange Schutzbedürftiger ( (Schwerbehinderte, Jugendliche)
– Gleichbehandlung von Frauen:

Förmliche Beteiligungsrechte (Artikel 70ff)

Verfahren mit mehrstufigem Instanzenzug
z.B. Beteiligung bei Ernennungen, Entlassungen, Beförderungen, Besetzung von Funktionsstellen

Organe des Personalrates

Personalrat: In Personalratswahlen für 5 Jahre gewählt. Im Landkreis Regensburg 11, in der Stadt Regensburg 11 Mitglieder (von der Zahl der Beschäftigten abhängig)

Gruppen im Personalrat: Beamte, Angestellte: Beratung und Beschlussfassung über Angelegenheiten, welche die jeweilige Gruppe betreffen.

Vorstand: Jede Gruppe (Beamte, Angestellte) wählt sich einen Gruppensprecher, der damit Vorstandsmitglied ist.

.Erweiterter Vorstand: Ab 11 Personalratsmitgliedern werden zwei weitere Mitglieder in den Vorstand gewählt.

Vorsitzender: Wahl aus den Mitgliedern des Vorstandes durch den Personalrat.
Aufgaben: Vorbereitung von Beratungen und Beschlüssen, Führung der laufenden Geschäfte,
Vertretung des Personalrates im Rahmen der Beschlüsse.

Vertretung der Schwerbehinderten: Wahl durch die Schwerbehinderten der Dienststelle, Vertretung deren Belange, dabei Stimmrecht, sonst beratende Teilnahme an Personalratssitzungen.

 

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