Staatliche Schulämter im Landkreis und in der Stadt Regensburg

Aufgaben

Die Aufgaben der Staatlichen Schulämter sind festgelegt in Art. 111, Satz 1 BayEUG:

(1) Zur staatlichen Schulaufsicht gehören

  1. die Planung und Ordnung des Unterrichtswesens,
  2. die Sicherung der Qualität von Erziehung und Unterricht, insbesondere durch den Abschluss von Zielvereinbarungen mit den Schulen,
  3. die Förderung und Beratung der Schulen, auch unter Einbeziehung der staatlichen Schulberatungsstellen,
  4. die Aufsicht über die inneren und äußeren Schulverhältnisse sowie über die Schulleitung und das pädagogische Personal und
  5. die Förderung der Zusammenarbeit der Schulen mit den Jugendämtern und den Trägern der freien Jugendhilfe sowie anderen Trägern und Einrichtungen der außerschulischen Erziehung und Bildung bei der Erfüllung ihrer gemeinsamen Aufgaben.

Die Schulaufsichtsbehörden arbeiten schulartübergreifend zusammen.

Daraus ergeben sich für die Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Regensburg folgende Schwerpunkte:

schulamt

Staatliche Schulämter in Bayern werden gemäß dem Bayerischen Gesetz für das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) gemeinsam von einem Schulaufsichtsbeamten (Fachlicher Leiter) und vom Landrat oder dem Oberbürgermeister (Rechtlicher Leiter) geführt. Das Staatliche Schulamt in der Stadt Regensburg wird von Herrn Schulamtsdirektor Clemens Sieber (Fachlicher Leiter – Angelegenheiten überwiegend fachlicher Natur) und von Frau Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer  (Rechtlicher Leiter – Angelegenheiten überwiegend rechtlicher Natur), das Staatliche Schulamt im Landkreis Regensburg von Herrn Schulamtsdirektor Clemens Sieber und Frau Landrätin Tanja Schweiger (in Angelegenheiten vorwiegend rechtlicher Natur) geleitet.

Vom Staatlichen Schulamt als Schulaufsichtsbehörde ist das Amt für Schulen der Stadt Regensburg zu unterscheiden. Diese städtische Behörde ist für den Schulaufwand der Schulen (z.B. Gebäude der Schulanlage, Sportstätten, Lehr- und Lernmittel) zuständig.