In einem Übertrittsverfahren werden ab der dritten Jahrgangsstufe den Eltern vielfältige Beratungen über den für ihr Kind richtigen Weg angeboten und die rechtlichen Bestimmungen erklärt. Die Seiten des Kultusministeriums und der Schulberatung informieren über die jeweils gültigen Vorgaben und Aufnahmebedingungen.