Schulpsychologische Beratung ist freiwillig, kostenlos und unterliegt der Verschwiegenheit.
Schulpsychologinnen und Schulpsychologen bieten Beratung, Hilfe und Betreuung für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte an
- in psychologisch komplexen Fällen und Fragestellungen, die den schulischen Bereich betreffen
- bei der Frage nach der Eignung für eine bestimmte Schulart
- bei inklusiver Beschulung
- bei Lern-, Leistungs- und Verhaltensschwierigkeiten
- bei Fragen zu besonderen Begabungen
- bei der Auflösung von Mobbingsituationen
- bei der Förderung altersgemäßer Lern- und Arbeitsmethoden
- bei der Bewältigung von Konflikten im schulischen Umfeld
- bei Erziehungsfragen oder bei schulischen Krisen.
Was Sie in der Beratung von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen erwarten können:
- Geschützter Rahmen
- Offenheit für Ihr Anliegen
- Fundierte Informationen
- Fachliche Stellungnahme
- Ausführliche Gespräche
- Perspektiven und Lösungswege
- Testdiagnostik
- Förderung und Training
- Entscheidungshilfe
- Kontakt zu anderen Beratungsdiensten
Schulpsychologinnen bzw. Schulpsychologen und Beratungslehrkräfte arbeiten zusammen und sprechen ihre Tätigkeitsfelder ab.
In folgenden Fällen ist es nach derzeitiger Rechtslage erforderlich, dass Schulpsychologinnen oder Schulpsychologen hinzugezogen werden müssen:
Ausstellung von Bescheinigungen für die Schule über
- Legasthenie bzw. isolierte Rechtschreib- bzw. Lesestörung
Einschulung von Kindern, die innerhalb der 1. Jahrgangsstufe erst nach dem 31. Dezember sechs Jahre alt werden.
Hier gelangen Sie zu entsprechenden Formblättern und weiteren Informationen zu Einzelthemen.
Hier gelangen Sie zu den Zuständigkeiten und Kontakten:
Hier gelangen Sie zu unserer Task Card mit Informationen und Formularen: