Staatliche Schulämter im Landkreis und in der Stadt Regensburg

Schulische Integration und Förderung neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher

Schulische Integration und Förderung neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher

 

Alle Schularten bieten zahlreiche schulartspezifische Integrations- und Sprachförderangebote mit jeweils eigener Schwerpunktsetzung an.

Welches schulische Angebot infrage kommt, richtet sich in einem ersten Schritt nach dem Alter der Schülerin bzw. des Schülers sowie nach den Deutschkenntnissen.

Für Kinder und Jugendliche nichtdeutscher Erstsprache, die neu zuwandern und deren Deutschkenntnisse noch nicht ausreichen, um dem Unterricht in der Regelklasse hinreichend zu folgen, sind an verschiedenen Schulstandorten sog. „Deutschklassen“ eingerichtet.  Der Schwerpunkt der Deutschklassen ist die systematische und intensive Unterstützung im Erlernen des Deutschen und damit die Vorbereitung auf den Besuch einer Regelklasse.

Schulpflichtige Kinder im Grundschulalter (Jahrgangsstufe 1 bis 4), die neu nach Deutschland zugewandert sind, melden sich zunächst an der für sie zuständigen Sprengelschule an. Gegebenenfalls werden die Kinder dann für ein Jahr (max. zwei Schuljahre) einer anderen Grundschule, die über eine Deutschklasse verfügt, zugewiesen.

Die Zuordnung in eine schulartunabhängige Deutschklasse der Jahrgangsstufen 5 und 6 erfolgt für öffentliche weiterführende Schulen durch die in der Steuerungsgruppe vertretenen Schulaufsichtsbehörden.

Die für die Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien in Stadt und Landkreis Regensburg zuständige Steuerungsgruppe sieht folgendes Verfahren vor:

  • Die Jugendlichen suchen die Sprengelschule bzw. die nächstgelegene Schule auf. Die Schule, an der der Erstkontakt stattfindet, nimmt die Daten der Schülerin/des Schülers auf und meldet diese an die Steuerungsgruppe.
  • Die Entscheidung, in welche schulartunabhängige Deutschklasse bzw. an welche weiterführende Schule die Zuweisung erfolgt, trifft die Steuerungsgruppe in gemeinsamer Absprache nach schulorganisatorischen Erfordernissen.

Für die schulische Erstintegration der neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihres Alters den Jahrgangsstufen 7 bis 9 zuzuordnen sind, sind an verschiedenen Mittelschulen Deutschklassen eingerichtet. Die Jugendlichen suchen die zuständige Sprengelschule auf, die dann bei Bedarf die Zuweisung in eine Deutschklasse in die Wege leiten wird.

Weitere begabungsgerechte Unterstützungsmaßnahmen werden an Realschulen und Gymnasien angeboten.

Ausführliche Informationen dazu bietet die Homepage des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus unter  https://www.km.bayern.de/lernen/unterstuetzung/integration