Der Muttersprachliche Unterricht wird seit dem Schuljahr 2009/2010 ausschließlich durch die Konsulate organisiert.
In folgenden Sprachen werden im aktuellen Schuljahr über die zuständigen Konsulate an verschiedenen Schulen Arbeitsgemeinschaften angeboten:
Konsularischer muttersprachlicher Unterricht im Schuljahr 2025/2026:
Albanien und Kosovo
Bosnien und Herzegowina
Italien
Kroatien
Polen
Portugal
Rumänien
Serbien
Slowakei
Spanien
Tschechien
Türkei
Ungarn
- Anmeldeformulare sowie weitere Informationen erhalten Sie von Ihrer zuständigen Sprengelschule
- Vor der Weitergabe an die Erziehungsberechtigten sollen die Formulare mit dem Schulstempel versehen werden
- Die ausgefüllten Anmeldebögen sollen bitte gesammelt von der Schule möglichst zeitnah an das jeweilige Konsulat weitergeleitet werden
- Kopien der Anmeldebögen verbleiben an der Schule.
- Über die Bereitstellung von Räumlichkeiten der Schule und eventuelle Mietgebühren entscheidet der Sachaufwandsträger
- Über den Besuch eines konsularischen muttersprachlichen Unterrichts kann auf Antrag eine Bescheinigung des Konsulats ausgestellt werden. Diese wird den Jahres- bzw. Abschlusszeugnissen als Beiblatt beigelegt; eine Eintragung im Zeugnis erfolgt jedoch nicht
- Der konsularische muttersprachliche Unterricht ist keine schulische Veranstaltung. Es besteht daher staatlicherseits kein Versicherungsschutz für die Schülerinnen und Schüler über die gesetzliche Schülerunfallversicherung