Ein Kind gilt als schulfähig, wenn es körperlich, geistig-seelisch und sozial so weit entwickelt ist, dass es am Unterricht erfolgreich teilnehmen kann. Die Aufnahmebedingungen sind für die Kinder des jeweiligen Einschulungsjahrgangs in einem Verfahren festgelegt: Hier finden Sie auch Hinweise auf Rücktrittsmöglichkeiten und Hilfen für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf.