Staatliche Schulämter im Landkreis und in der Stadt Regensburg

Schülerbeförderung

Die Zuständigkeit für die Schülerbeförderung liegt beim Sachaufwandsträger.

  • Zuständig für die Stadt  ist das Amt für Schulen
  • Zuständig für die Schulen im Landkreis ist die jeweilige Kommune.